Kurz gesagt: Dabei handelt es sich um ein neues Gesetz, inzwischen wurde bereits das Sozialschutzpaket III verabschiedet. Dieses Gesetz ändert das SGB II. Durch dieses Gesetz haben Menschen einen schnelleren und einfacheren Zugang zu den Leistungen. Vor allem Familien mit geringem Einkommen und Selbstständige ohne oder mit nur wenigen Angestellten werden dadurch gestärkt.
Gilt das Sozialpaket für mich?
Wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen zählen, kann der Bezug von Grundsicherung (auch genannt: Arbeitslosengeld II) für Sie infrage kommen:
Sind Sie von Kurzarbeit in ihrem Unternehmen betroffen oder beziehen Arbeitslosengeld? Ihr Einkommen ist deshalb so stark verringert, dass Sie den Lebensunterhalt Ihrer Familie nicht mehr sichern können.
Sind Sie Freiberufler, Solo-Selbständiger oder Kleinunternehmer und sind in finanzieller Not, weil Sie einen Großteil Ihrer Aufträge verloren haben oder Ihr Geschäft aufgrund der Pandemie nicht betreiben dürfen?
Wie genau hilft mir das neue Gesetz, mich (und meine Familie) schnell finanziell abzusichern?
Durch das Gesetz gelten für die Grundsicherung neue Regeln:
Wenn Ihr Bewilligungszeitraum zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2021 beginnt, dürfen Sie Erspartes (Vermögen) in den ersten 6 Monaten, in denen Sie die Leistungen erhalten, behalten soweit nicht eine besondere Höchstgrenze überschritten wird.
In den ersten 6 Monaten des Leistungsbezugs gilt außerdem Folgendes:
Wenn Sie erstmalig einen Antrag stellen, werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in jedem Fall in ihrer tatsächlichen Höhe anerkannt. Das bedeutet: Niemand, der zwischen dem 1. März 2020 und dem 31.12.2021 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, muss deshalb jetzt umziehen.
Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Grundsicherung?
Grundsicherung durch Arbeitslosengeld II können Menschen erhalten, für die Folgendes gilt: Sie können zwar arbeiten, aber Ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen bestreiten oder durch ein (erhebliches) Vermögen. Die Grundsicherung steht auch Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern offen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Wer Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I nach dem SGB III erhält, aber damit seinen Lebensunterhalt oder den seiner Familie nicht decken kann, kann Grundsicherung als ergänzende Leistung erhalten.
Wie kann ich Grundsicherung beantragen?
Füllen Sie den Antrag auf Grundsicherung (auch genannt: Arbeitslosengeld II) aus. Die Ausfüllhinweise helfen Ihnen dabei.
Reichen Sie diesen per Post, Hausbriefkasten oder per E-Mail (als Scan) bei Ihrem zuständigen Jobcenter ein. Welches Jobcenter für Sie zuständig ist, können Sie über unsere Dienststellen-Suche herausfinden.
Warten Sie auf die Antwort Ihres Jobcenters. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bemüht, Ihren Antrag so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Grundsicherung (auch genannt: Arbeitslosengeld II), finden Sie auf der Seite Corona-Virus: FAQ zur Grundsicherung.