Die Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden als Bürgergeld bezeichnet. Sie werden für Leistungsberechtigte und Ihre Angehörigen in der Bedarfsgemeinschaft gewährt.
Dazu gehört:
der maßgebende Regelbedarf, der den Lebensunterhalt sichert
Mehrbedarfe
Kosten für Unterkunft und Heizung
Neben dem Bürgergeld können auch Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier...
Bürgergeld können Sie im Landkreis Gotha erhalten, wenn folgende Voraussetzungen auf Sie zutreffen:
Erwerbsfähigkeit: das heißt mindestens 3 Stunden täglich arbeiten zu können
Hilfebedürftigkeit: das heißt der Lebensunterhalt kann weder aus eigenem Einkommen und Vermögen noch durch Unterstützung Dritter oder aus vorrangigen Sozialleistungen bestritten werden.
Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
Vordrucke und Merkblätter rund um das Thema Bürgergeld finden Sie hier...