Die Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden als Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bezeichnet. Sie werden für Leistungsberechtigte und Ihre Angehörigen in der Bedarfsgemeinschaft gewährt.
Zum Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld gehören:
der maßgebende Regelbedarf, der den Lebensunterhalt sichert
Mehrbedarfe
Kosten für Unterkunft und Heizung
Neben Arbeitslosengeld II/Sozialgeld können auch Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier...
Arbeitslosengeld II können Sie im Landkreis Gotha erhalten, wenn Folgendes auf Sie zutrifft:
Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort liegt in der Bundesrepublik Deutschland und Sie sind polizeilich im Landkreis Gotha gemeldet.
Sie sind über 15 Jahre alt und haben das Renteneintrittsalter (65-67 Jahre) noch nicht erreicht.
Sie können und dürfen mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
Sie sind nicht beschäftigt oder Ihr Einkommen liegt unter dem Existenzminimum.
Sie haben kein Vermögen, von dem Sie leben können.
Erwerbsfähige Personen erhalten Arbeitslosengeld II. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr bzw. nicht erwerbsfähige Erwachsene erhalten Sozialgeld.
Vordrucke und Merkblätter rund um das Thema Arbeitslosengeld II finden Sie hier...