Zum 1. August 2019 wird das Bildungs- und Teilhabepaket durch das Starke-Familien-Gesetz verbessert:
- Die Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf steigen von bisher von 100 Euro auf 150 Euro und ab 2021 jährlich erhöht.
- Die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung fallen weg.
- Darüber hinaus kann eine Lernförderung auch beansprucht werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist.
- Zur Minderung des Bürokratieaufwands sind künftig die Leistungen für die Schülerbeförderung, die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft dem Grunde nach vom Hauptantrag umfasst.
- Der Teilhabebetrag steigt zudem von 10 Euro auf 15 Euro monatlich und wird künftig pauschaliert erbracht, sofern überhaupt Aufwendungen entstehen.
Weitere Information zum Thema beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales