Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Bürgergeld bezogen wird. Innerhalb dieser Karenzzeit werden die Bedarfe für Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt.
Danach kann ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden. Hierüber erhalten Sie zum gegebenen Zeitpunkt gesonderte Nachricht.
Sind die Aufwendungen unangemessen hoch, sind Sie verpflichtet, die Kosten der Unterkunft zu senken. Unter diesen Umständen kann auch ein Umzug in eine günstigere Wohnung notwendig werden.
Welche Kosten dabei angemessen sind, richtet sich nach den jeweiligen lokalen kommunalen Richtlinien/Richtwerten oder Satzungen nach § 22 a SGB II.
Eine Übersicht über die im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters im Landkreis Gotha geltenden Angemessenheitswerte finden sie hier.
Hinweis: Nach Erhalt Ihrer Neben- oder Betriebskostenabrechnung reichen Sie diese bitte umgehend und ohne Aufforderung vollständig beim Jobcenter im Landkreis Gotha ein.
Sollten Sie eine Rückzahlung oder ein Guthaben erhalten haben, benötigen wir zwingend den Nachweis zum Zufluss der Rückzahlung/Gutschrift (z.B. Kontoauszug, Quittung).
Grundsätzlich werden die Kosten für Unterkunft und Heizung an den Leistungsempfänger selbst gezahlt. Nur im Einzelfall erfolgt eine Direktzahlung an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte wie z.B. Energieversorger.
Auch Auszubildende, die keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II haben, können Kosten der Unterkunft und Heizung Berücksichtigung finden (§§ 7 Abs. 5, 27 SGB II).
Hinweis: Da es sich hierbei um eine Prüfung eines individuellen Anspruchs handelt, ist ein ausführliches und umfangreiches Prüfungsverfahren erforderlich. Bitte wenden Sie sich zur Klärung der individuellen Anspruchsvoraussetzungen an das Jobcenter im Landkreis Gotha.
Umzug
Planen Sie einen Umzug oder beabsichtigen Sie aus persönlichen bzw. beruflichen Gründen eine neue Unterkunft zu beziehen, beachten Sie bitte die Informationen im Hinweisblatt –" Was ist bei einem Umzug im und außerhalb des Landkreises Gotha zu beachten?" und setzen sich mit dem Jobcenter im Landkreis Gotha in Verbindung.