Das Jobcenter schlägt Ihnen nur vakante Stellen mit tariflicher bzw. – falls kein Tarifvertrag vorliegt – mit ortsüblicher Entlohnung vor. Wenn Sie Bürgergeld beziehen, ist laut Gesetz jede Arbeit grundsätzlich zumutbar (§ 10 Sozialgesetzbuch II). Dabei achten die Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler auf Ihren bisherigen Lebenslauf und Ihre Qualifikation.
Sie müssen eine Arbeitsstelle nicht annehmen, wenn:
- gesundheitliche Gründe dagegen sprechen,
- dies die Pflege eines/ einer Angehörigen beeinträchtigen würde,
- Sie ein Kind unter drei Jahren erziehen,
- oder, wenn Sie die Arbeit aus einem sonstigen wichtigen Grund nicht ausüben können.