Seit dem 1. Januar 2005 ist das Gesetz „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ in Kraft. Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) wurden die bisherigen Systeme der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zu einer einheitlichen Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammengeführt.
Unsere Kernaufgabe ist es, mit Beratung und Förderung erwerbsfähige Menschen -im Bezug von Leistungen nach dem SGB II- bei ihren Eigenbemühungen Arbeit zu finden und bei der Beibehaltung der Erwerbstätigkeit zu unterstützen und den Lebensunterhalt auch der mit ihnen zusammenlebenden Angehörigen zu sichern.
Das Jobcenter im Landkreis Gotha ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Gotha und der Agentur für Arbeit Gotha. Wir sind eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Unser Ziel ist es, Menschen in Arbeit zu vermitteln
Die Vermittlung in Arbeit ist einer der Grundpfeiler des Jobcenters. Unsere Aufgabe ist es, Arbeitsuchenden berufliche Perspektiven aufzuzeigen. Gemeinsam mit ihnen erfassen wir ihre Potentiale und analysieren ihre persönliche Situation. Durch passgenaue Angebote fördern wir ihre individuellen Fähigkeiten und sorgen so dafür, dass sie den aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes gewachsen sind.
Wir ermitteln den Bedarf am Arbeitsmarkt und pflegen gute Kontakte zur regionalen Wirtschaft. Wir arbeiten eng mit regionalen Trägern der beruflichen Weiterbildung, sozialen Beratungsstellen und anderen Netzwerkpartnern zusammen.
Wir sind professioneller Ansprechpartner für Arbeitsuchende und Betriebe.