Das Bürgergeld soll das Existenzminimum decken. Die Höhe wird berechnet, indem die Bedarfe addiert werden und das anrechenbare Einkommen und Vermögen davon abgezogen wird.
Folgende Bedarfe werden anerkannt:
Pauschalierte Regelbedarfe (= Pauschale für den Lebensbedarf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts)
Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Bedarf für Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen (BuT)
Mehrbedarfe in besonderen Lebenssituationen, z.B. für Alleinerziehende oder bei kostenaufwändiger Ernährung
Einmalige Bedarfe, z.B. für die Erstausstattung nach der Geburt eines Kindes oder bei Bezug der ersten Wohnung
Regelbedarf
Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes umfasst insbesondere:
Ernährung,
Kleidung,
Körperpflege,
Hausrat,
Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Mehrbedarfe
Bedarfe für besondere Lebenslagen, die nicht durch die Regelleistungen abgedeckt sind, können bei Vorlage entsprechender Nachweise gewährt werden z. B. für:
Schwangere,
Alleinerziehende,
Menschen mit Behinderungen, die bestimme Leistungen nach dem SGB IX bzw. dem SGB XII erhalten,